Flucht- und Rettungswegplan gemäß DIN ISO 23601 und ASR A1.3 (DIN 4844-2, DIN EN ISO 7010, BGV A8)
Flucht- und Rettungswegpläne sind ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Sicherheitsausstattung. Bei den Kommunen, in Pflegeeinrichtungen oder im Gewerbe werden die Flucht- und Rettungswegpläne an hochfrequentierten Standorten positioniert. In Beherbergungsstätten ist es gemäß Bauordnung erforderlich zusätzlich sogenannte Zimmerpläne in jedem Hotelzimmer vorzuhalten.
Flucht- und Rettungspläne informieren Personen beim Betreten des Gebäudes über Flucht- und Rettungswege analog der örtlichen Fluchtwegbeschilderung, Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie brandschutztechnische Einrichtungen. Zusätzlich enthalten die Flucht- und Rettungswegpläne eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Brand- und Unfallgeschehen. Die Erstellung der Flucht- und Rettungsplänen unterliegt der DIN ISO 23601 und den Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010, DIN 4844-2, ehem. BGV A8).
Nach Erstellung eines Entwurfes aufgrund Ihren Vorlagen oder unserer Grundlagenermittlung vor Ort findet eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde statt und schließlich die endgültige Erstellung der Flucht- und Rettungspläne.
Fluchtpläne und ihre Gültigkeit
Gemäß der DIN 23601 sind in regelmäßigen Abständen die Flucht- und Rettungspläne von einem Sachkundigen auf Konformität zu überprüfen. Auf Wunsch führen wir auch diese Maßnahmen für Sie durch. So wird gewährleistet, dass die Flucht- und Rettungswegpläne aktuell sind.
Falls gefordert, sind wir selbstverständlich in der Lage auch internationale mehrsprachige Versionen zu erstellen.