Das sind meine Aufgaben als Brandschutzbeauftragter
Die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten sind in der neuen DGUV Information 205-003 jetzt klar beschrieben.
Im November 2014 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ herausgegeben.
Die 26 Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Folgenden Aufgabenkatalog für Brandschutzbeauftragte führt die DGUV Information 205-003 auf:
· Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
· Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
· Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
· Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
· Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
· Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
· Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
· Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
· Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
· Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
· Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
· Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
· Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
· Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
· Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
· Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B.in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2
· Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
· Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
· Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
· Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
· Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
· Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
· Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den
staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
· Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
· Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale
Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
· Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz