Brandschutzbeauftragter - GuidoGarbe

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Das sind meine Aufgaben als Brandschutzbeauftragter

 
Die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten sind in der neuen DGUV Information 205-003 jetzt klar beschrieben.
 
Im November 2014 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ herausgegeben.

 
Die 26 Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

 
Folgenden Aufgabenkatalog für Brandschutzbeauftragte führt die DGUV Information 205-003 auf:
 
·         Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung
 
·         Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
 
·         Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
 
·         Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
 
·         Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
 
·         Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
 
·         Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
 
·         Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
 
·         Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
 
·         Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
 
·         Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
 
·         Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
 
·         Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
 
·         Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
 
·         Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
 
·         Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B.in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2
 
·         Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
 
·         Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
 
·         Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
 
·         Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
 
·         Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
 
·         Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
 
·         Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den
staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
 
·         Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
 
·         Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale
Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
 
·         Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz
 
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